Angelsportverein Goldener Haken e.V. Au am Rhein
Angelsportverein Goldener Haken e.V. Au am Rhein

Bestimmungen

Vereinsgewässer ASV Goldener Haken


- Das Blinkern in den Vereinsseen Blaisen Süd, Blaisen Nord und Kiesgrube ist zukünftig ganzjährig erlaubt. Ausnahme bildet die Schonzeit des Hechts, währenddessen ist das Blinkern verboten!

- Das Einsetzen von Angelbooten in die Vereinsseen Blaisen Süd, Blaisen Nord, Kiesgrube und Forellensee ist nicht gestattet

- Zwei der drei Vereinsgewässer Blaisen Süd, Blaisen Nord, Kiesgrube werden jährlich nach dem Fischbesatz für einen begrenzten Zeitraum gesperrt

Dies wird durch einen weißen Kanister angezeigt und dient zum schutz der Besatzfische, so das diese sich an das neue Gewässer gewöhnen können.

- Aus Gewässerökologischen Gründen, besteht jederzeit die Möglichkeit, ein Geäwsser kurzfristig zu sperren, dies wird ebenfalls durch einen wießen Kanister angezeigt.

- im Altrhein dürfen nur Auentypische Holznachen liegen, beispielsweise GFK-Boote dürfen nur temporär zum Angeln eingesetzt werden und sind anschließen sofort wieder zu entnehmen

- Boote jeglicher Art dürfen nur durch Paddel angetrieben werden, E-Motor und Verbrennungsmotor sind nicht zulässig

- Holznachen die im Altrhein liegen bleiben, sind mit Name und Anschrift zu kennzeichnen, sowie dem Verein schriftlich und mit einem Foto vom Boot, zu melden.

 

- Schongebiet im Blaisen Nord; der kurze Seitenarm des Blaisen Nord (hinter dem Forellensee) dient als Schongebiet, ebenso der vordere Flachwasserteil beim Vereinsheim,  hier ist das Angeln verboten

- Schongebiet in der Kiesgrube; der kleine Seitenarm der Kiesgrube (bei der Holzhütte) dient als Schongebiet, hier ist das Angeln verboten

 


Rheinstrom der Rhein PG 3

 

- Im Rheinstrom ist das Fischen mit künstlichem Köder während der Zander- & Hechtschonzeit nur mit einer Ködergröße >25cm gestattet!

 

Goldkanal der Rhein PG 3

 

- Im Goldkanal ist das Fischen mit künstlichem Köder während der Zander- & Hechtschonzeit nicht gestattet!

 

Das Ausbringen von Angelbooten mit Festliegeplätzen wurde auf Weisung der Gemeinde Elchesheim-Illingen (Ortspolizeibehörde) neu geregelt!

 

Es ist künftig nicht mehr gestattet, einfach ein Angelboot am Ufer der Gemeinde Elchesheim-Illingen festzumachen und die Anzahl der Boote wird begrenzt auf insgesamt (komplette PG3) 50 Stück.

Künftige Voraussetzung für einen Festliegeplatz am Goldkanal / Stettmundsee ist die ordnungsgemäße Anmeldung eines solchen als aktives Mitglied der Rheinpachtgemeinschaft 3.

Diese wiederum besteht aus den Mitgliedern der Angelsportvereine von:

  • Au am Rhein
  • Elchesheim-Illingen
  • Rastatt.

 

Bereits seit Jahren gibt es seitens der Naturschutzbehörden und des Regierungspräsidiums Karlsruhe den Hinweis, dass die Ufer unserer Auengewässer natur- und landschaftsnah ausgestaltet sein sollen. Dem wurde aber seit vielen Jahren keine Rechnung getragen und die Situation vor Ort hat sich daraufhin so entwickelt, wie sie sich heute vor Ort darstellt.

Aus diesem Grund wurden die nachstehenden Regelungen geschaffen:

 

Genehmigt werden nur noch Bootstypen, bei welchen es sich um eindeutige Angelbootstypen handelt.

Dies sind vor allem die typischen Holz-Fischernachen oder aber eindeutige Anglerboote aus Kunststoff, Holz oder Metall wie bspw. der Marke Fishhunter u.a.

Darüber hinaus gelten auch Boote wie die sog. Ponton-Boote und die fachmännisch umgebauten Dach-Kunststoffboote.

Umgebaute Segeljollen, Kleinstrettungsboote aus Kunststoff, Kanus, Kajaks etc. und sonstige „Selbst-Boots-Bauten“ sind nicht zugelassen und das Festmachen am Ufer ist untersagt.

 

Die Zuweisung von Bootsliegeplätzen erfolgt nur über die jeweilige Vereinsverwaltung der drei Vereine.

 

Der ASV Goldenerh Haken Au am Rhein hat einen Breich nahe der Illinger Bucht mit den anderen beiden Vereinen sowie der Gemeinde Elchesheim-Illingen abgestimmt.

 

!! Aktuell sind alle Liegplätze des ASV Goldener Haken e.V. Au am Rhein vergeben !!

 

Allgemein gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße!

Nachfolgende Abweichungen sind nur für die Vereinsgewässer des ASV Au am Rhein Blaisen Süd, Blaisen Nord, Forellensee und Kiesgrube gültig.

Fischarten

Schonzeiten Schonmaße
Hecht 15.02. - 15.05. 50 cm
Zander 01.04. - 15.05. 45 cm
Schleien 01.05. - 30.06. 30 cm
Graskarpfen Ganjährig ---
Aal --- 40 cm

 

Status Vereinssee

Blaisen Nord:  offen

Forellensee:    offen

Blaisen Süd:   offen

Kiesgrube:     offen

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Angelsportverein Goldener Haken e.V.

Waldstraße 20

76474 Au a. Rhein

 

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siehe Verwaltung

 

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